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   BVerwG, 11.05.1960 - V C 22.58   

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BVerwG, 11.05.1960 - V C 22.58 (https://dejure.org/1960,2008)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1960 - V C 22.58 (https://dejure.org/1960,2008)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1960 - V C 22.58 (https://dejure.org/1960,2008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 786
  • DVBl 1961, 422
  • DÖV 1961, 717
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.03.1959 - V C 623.56

    Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung zugunsten Volksdeutschen aus der

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1960 - V C 22.58
    Der allmähliche Wandel in der Zweckbestimmung der tschechischen Lager und auch in dem Vorgehen der Tschechen gegen die Lagerinsassen läßt den Versuch ungeeignet erscheinen, aus dem jeweiligen Charakter des Lagers Rückschlüsse auf den ursprünglichen Einweisungsgrund der einzelnen Lagerinsassen zu ziehen (vgl. hierüber die Ausführungen im Urteil des erkennenden Gerichts vom 25. März 1959 [BVerwGE 8, 222]).
  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1960 - V C 22.58
    Der im Gesetz verwendete Ausdruck "als Vertriebener" bedeutet, daß sich der Betroffene im Zustand der Vertreibung befunden haben muß (vgl. Urteil des erkennenden Gerichts vom 21. Oktober 1959 [BVerwGE 9, 231]).
  • BVerwG, 28.09.1957 - V C 628.56

    Anspruch auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Festhaltung von

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1960 - V C 22.58
    Diese Ausnahmebestimmung ist rechtsgültig; sie gilt seit Inkrafttreten des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (vgl. Urteil des erkennenden Gerichts vom 28. September 1957 [BVerwGE 5, 255 [BVerwG 28.09.1957 - V C 628/56]]).
  • BVerwG, 08.11.1961 - V C 103.59

    Rechtsmittel

    Denn damit stand fest, daß sie ihren Wohnsitz in den Niederlanden verloren hatte (Urteile vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 22.58 - [MDR 1960, 786 = ZLA 1960, 268 = Recht in Ost und West 1961, 25] und vom 18. Oktober 1961 - BVerwG V C 188.59 -).
  • BVerwG, 03.11.1972 - V B 76.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ein deutscher Kriegsgefangener, der in Litauen (einschließlich Memelland) beheimatet war, ist deshalb nach Deutschland heimzuschaffen (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 156.59 - [DÖV 1961, 717]).
  • BVerwG, 13.10.1960 - V C 166.59

    Rechtsmittel

    Hingewiesen sei jedoch noch darauf, daß unter den Begriff der "Vertriebenen" im Sinne dieser Vorschrift nicht nur diejenigen Personen fallen, die im Zeitpunkt ihrer Festnahme bereits das Vertreibungsgebiet verlassen hatten, sondern auch diejenigen, die zum Zweck ihrer späteren Ausweisung (Aussiedlung) festgenommen und in ein Lager gebracht worden sind(Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 22.58 - [MDR 1960 S. 786]).
  • BVerwG, 18.10.1961 - V C 188.59

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat vielmehr in seinem Urteil vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 22.53 - (MDR 1960, 786 = ZLA 1960, 260 - Recht in Ost und West 1961, 25) ausgesprochen, daß "Vertreibung" bereits dann vorliegt, wenn der Betroffene seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet auf Grund von Ereignissen, die mit dem zweiten Weltkrieg im Zusammenhang standen, aufgeben mußte.
  • BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63

    Voraussetzungen einer dienstlichen Festnahme für die Gewährung von

    Das ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt (vgl. außer dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 18. Oktober 1960 - BVerwG V C 283.58 [DÖV 1961, 195] - das gleichfalls einen deutschen Staatsangehörigen aus Litauen betreffende Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 156.59 [DÖV 1961, 717 [BVerwG 11.01.1961 - V C 159/59]] -).
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